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AGB

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind verbindlich, wenn sie in einem (Individual-)Vertrag (Offerte, Auftrags­bestätigung, Lizenz-Vertrag, Consulting-Vertrag, Pflege-Vertrag, etc.) als anwendbar erklärt werden. Die AGB gelten auch für sämtliche späteren Rechtsgeschäfte zwischen Qnamic und dem Kunden, auch wenn sie nicht mehr besonders vereinbart werden.

1.2. Abweichungen

Abweichungen von diesen AGB sind im Individualvertrag schriftlich zu vereinbaren. Andere Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Qnamic dagegen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Definitionen

Kunde: Vertragspartei als Besteller/Empfänger der Leistungen von Qnamic. Software: die zur Nutzung durch den Kunden bestimmten und/oder diesem gelieferten bzw. anderweitig (etwa im Rahmen der Cloud) zur Nutzung überlassene Softwareprodukte (insbesondere Programme und zugehörige Dokumentationen von Qnamic).

1.4. Angebote

Angebote von Qnamic sind unverbindlich und nur während der dort genannten Annahmefrist gültig.

1.5. Verhältnis zu Individualverträgen

Bei Widersprüchen zwischen einem Individualvertrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Individualvertrages diesen AGB vor. Sofern für die Erbringung von Leistungen von Qnamic notwendig, weil personen­bezogene Daten verarbeitet werden bzw. ein Zugriff auf diese nicht ausgeschlossen werden kann (etwa bei der Wartung), wird auf Wunsch des Kunden (als Verantwortlichen für diese Daten) zusätzlich ein Auftrags­(daten)­verarbeitungs­vertrag geschlossen.

1.6. Schriftform

Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen, einschliesslich Änderungen dieser AGB und der Individualverträge, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.7. Unwirksamkeit

Sollten sich Bestimmungen eines Individualvertrages oder dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.

2. Rechte an Software

Alle Rechte an der Software (sowie ggfls. an Kopien und bearbeiteten Versionen der Software), insbesondere alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte, stehen ausschliesslich Qnamic zu. Der Kunde erwirbt daran nur die im Individualvertrag und in diesen AGB umschriebenen, stets nicht aus-schliesslichen Nutzungsrechte.

3. Nutzungs­berechtigung des Kunden an Software

3.1. Nutzungsbestimmung

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung überlassene Software nur im Rahmen und zu den Zwecken wie im Individualvertrag vereinbart zu nutzen. Jede über den Individualvertrag und diese AGB hinausgehende Nutzung ist nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Qnamic zulässig.

3.2. Kopien

Der Kunde darf lediglich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken eine Backup-Kopie der Software erstellen (sofern überhaupt technisch möglich, bspw. nicht beim Cloud-Betrieb).

3.3. Änderung und Bearbeitung der Software

Jede Änderung und Bearbeitung der Software (sofern überhaupt technisch möglich), insbesondere durch Abänderung, Erweiterung, Übersetzung oder durch Verbinden mit anderen Programmen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Qnamic gestattet.

3.4. Dekompilierung

Eine Dekompilierung der Software ist (sofern überhaupt technisch möglich) nur in dem Umfang und zu den Zwecken erlaubt, welche das jeweils anwendbare zwingende Recht als zulässig bezeichnet. Vor einer solchen Dekompilierung hat der Kunde Qnamic schriftlich aufzufordern, ihm die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde hierzu Dritte bezieht, hat er diese vorgängig schriftlich zur Einhaltung der für den Kunden geltenden Bedingungen betreffend der Nutzung der Software schriftlich zu verpflichten.

3.5. Schutzvermerke

Schutzvermerke auf der Software dürfen nicht entfernt werden und müssen, unbeschadet vorstehender Regelungen, auch auf etwaige Kopien und bearbeitete Versionen übernommen werden.

3.6. Dauer und Einzelheiten der Nutzungs­berechtigung

Die Dauer und die weiteren Einzelheiten der Nutzungs­berechtigung des Kunden (einschließlich Beschränkungen aus dem jeweiligen Lizenzmodell, bspw. Ressourcenpunkte oder Laufzeit) richten sich nach dem Individualvertrag. Die Dauer der Nutzungs­berechtigung beginnt (mangels abweichender Regelung im Individualvertrag) mit der Lieferung an den Kunden bzw. mit der Zur­verfügung­stellung der Software im Internet (etwa bei Cloud-Betrieb) durch Qnamic; die Laufzeiten sind im Individualvertrag geregelt. Die vorstehende Regelung gilt auch für Software, welche der Kunde im Rahmen der Gewährleistung oder der Pflege später von Qnamic geliefert erhält. Sobald der Kunde solche später gelieferte Software nutzt, erlöscht die Nutzungs­berechtigung an der früheren Version der Software, die durch später gelieferte Software ersetzt wird. Bei Beendigung der im Individualvertrag bestimmten Nutzungsdauer oder bei Nichteinhaltung der Vorgaben des jeweiligen Lizenzmodells hat der Kunde (mangels abweichender Regelung im Individualvertrag) die Nutzung der Software einzustellen, die Software (und allfällige Kopien davon) zu löschen, vorbehältlich der Daten des Kunden, die Gegenstand allfälliger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sind. Der Kunde hat die vollständige Löschung bzw. Einstellung der Nutzung der Software der Qnamic schriftlich zu bestätigen.

4. Zur­verfügung­stellung von Software durch Qnamic

4.1. Liefergegenstand

Der Liefergegenstand der Software ergibt sich aus dem Individualvertrag. Die Software wird (mangels abweichender Regelung im Individualvertrag) in maschinenlesbarer Form geliefert bzw. dem Kunden anderweitig (bspw. via Cloud) zur Nutzung zur Verfügung gestellt, zusammen mit der dazugehörigen, für Kunden bestimmten Standarddokumentation. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. die Zur­verfügung­stellung der Software in der zum Lieferzeitpunkt aktuellen Version. Im Cloud-Betrieb wird seitens Qnamic jeweils die aktuelle Version der Software zur Verfügung gestellt.

4.2. Ausführung der Lieferung

Die Lieferung der Software gilt bei physischer Übermittlung als erfolgt mit Abgang/Versendung bei Qnamic. Erfolgt die Lieferung mittels kommunikationstechnischer Systeme oder im Cloud-Betrieb, so gilt die Lieferung als erfolgt, sobald die Software auf dem System des Kunden eingetroffen ist bzw. von diesem via Internet bzw. Cloud-Betrieb genutzt wird. Die Unterstützung des Kunden bei der Installation, Einführung und Inbetriebnahme der Software ist (mangels abweichender Regelungen im Individualvertrag) nicht Bestandteil der Lieferaktivitäten von Qnamic. Entsprechende Leistungen sind von Qnamic nur zu erbringen, wenn sie mit dem Kunden schriftlich im Individualvertrag vereinbart worden sind; auch in diesem letztgenannten Fall ist seitens Qnamic kein Erfolg geschuldet, es sei denn, dies ist explizit im Individualvertrag so vorgesehen.

4.3. Prüfung

Der Kunde hat die Software unverzüglich auf allfällige Mängel hin zu überprüfen. Eine Abnahmeprüfung erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

4.4. Hosting

Sofern im Individualvertrag explizit so vorgesehen, wird die Software im Wege des Hostings (ggfls. durch Subunternehmer von Qnamic) zur Verfügung gestellt. Für den Betrieb in der Cloud und ggfls. das Hosting gelten dann die im Individualvertrag aufgeführten Verfügbarkeiten (p.a.) und Service Levels.

5. Dienstleistungen

Qnamic erbringt ggfls. auf Basis gesonderter schriftlicher Vereinbarungen (Individualvertrag) weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software. Die nachstehenden Regelungen dieser Ziffer 5 gelten nur dann, wenn diese Dienstleistungen explizit im Individualvertrag seitens Qnamic angeboten werden.

5.1. Beratung / Support / Schulung

Qnamic berät und unterstützt nach Maßgabe des Individualvertrages den Kunden im Zusammenhang mit der Installation, Einführung, kundenspezifischen Parametrisierung, Schulung und Inbetriebnahme der Software.

5.2. Entwicklung

Qnamic entwickelt nach Maßgabe des Individualvertrages auf Basis der vom Kunden, gegebenenfalls mit Unterstützung von Qnamic, erarbeiteten Vorgaben (Detailspezifikationen) kundenspezifische Software-Anpassungen und -Erweiterungen sowie Schnittstellen. Der Kunde hat mangels abweichender Regelung im Individualvertrag an den Entwicklungs­ergebnissen die gleiche Nutzungs­berechtigung wie an der Software (vgl. Ziff. 3). Die Rechte an den Entwicklungs­ergebnissen stehen Qnamic zu und Qnamic ist berechtigt, die Entwicklungs­ergebnisse in den Standard der Software einfliessen zu lassen (und diesen wiederum anderen Kunden von Qnamic zur Verfügung zu stellen). Betreffend der Lieferung von Entwicklungs­ergebnissen gilt Ziff. 4 entsprechend.

5.3. Verantwortung von Qnamic

Qnamic erbringt die vorstehend beschriebenen Dienstleistungen fachgerecht und unter Beachtung der angemessenen Sorgfalt.

6. Softwarepflege

Qnamic erbringt, sofern beauftragt, nach Maßgabe des Individualvertrages Wartung- und Pflegeleistungen für die Software auf Basis gesondert abzuschliessender schriftlicher Verträge. Für Ergebnisse von Entwicklungsdienstleistungen erbringt Qnamic Pflegeleistungen, falls und insoweit dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart ist und gegen besondere Vergütung. Im Fall des Cloud-Betriebes ist die Wartung und Pflege der Software in der Regel inkludiert.

7. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für die Erbringung der im Individualvertrag vereinbarten Mitwirkungsleistungen sowie für die Einsatzumgebung der Software (z.B. Hardware, Betriebssystem, Datenbanken). Er hat im Zusammenhang damit und bei der Nutzung der Software sämtliche Vorgaben und Vorschriften, insbesondere von Qnamic zu beachten. Der Kunde unterstützt Qnamic unentgeltlich und im notwendigen Umfang bei der Vertragserfüllung, insbesondere, indem er Mitarbeiter in der notwendigen Anzahl und mit der erforderlichen Qualifikation, Arbeitsräume und –mittel, Hardware-, Software- und Telekommunikationsinfrastruktur, einschliesslich eines Remote-Zugangs zur Software, sowie die von Qnamic benötigten Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung stellt und Qnamic die erforderlichen Zugriffe und Autorisierungen gewährt. Der Kunde hat die Software vor Aufnahme der produktiven Nutzung sorgfältig zu testen. Dies gilt auch für Software, welche dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung und/oder der Pflege geliefert wird. Der Kunde trifft die notwendigen Massnahmen zur Datensicherung sowie die angemessenen Vorkehrungen gegen die Auswirkungen allfälliger Mängel und Störungen der Software. Der Kunde trägt die Folgen fehlender, ungenügender oder nicht rechtzeitiger Mitwirkung, insbesondere die Qnamic daraus entstehenden Mehrkosten.

8. Ansprechpartner

Beide Parteien bezeichnen je einen Ansprechpartner, der neben der Geschäftsleitung der Gesprächspartner der anderen Vertragspartei ist und für eine gute Kooperation mit der anderen Partei besorgt ist. Die Ansprechpartner sind zuständig zur Entgegennahme von Mitteilungen der anderen Vertragspartei und treffen notwendige Entscheide oder führen diese entsprechend der internen Kompetenzordnung der jeweiligen Partei rechtzeitig herbei.

9. Termine

Termine sind für Qnamic nur dann verbindlich, wenn dies so (als sog. «Fixtermin») mit dem Kunden schriftlich im Individualvertrag vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn diese Termine im Individualvertrag als Meilensteine o.ä. bezeichnet sind. Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins aus von ihr zu vertretenden Gründen gerät Qnamic nur durch schriftliche Mahnung des Kunden in Verzug. Im Verzugsfall ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, Qnamic schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Nachfristen müssen angemessen sein und mindestens 10 Arbeitstage betragen. Erst nach dem nutzlosen Ablauf von mindestens zwei Nachfristen ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen und ggfls. Minderung zu verlangen. Ein Rücktritt ist mangels abweichender Vereinbarung im Individualvertrag grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftung von Qnamic richtet sich im Übrigen nach Ziff. 13. Ist Qnamic aus Gründen, die vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind, insbesondere wegen fehlender oder ungenügender Mitwirkung gemäss Ziff. 7 oder wegen Höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Mobilmachung, behördliche Massnahmen, Ausfall oder Beeinträchtigung von Strom-, Telekommunikations- oder Verkehrsnetzen, Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte etc.) in der Erbringung ihrer Leistungen behindert, z.B. weil sie auf die Mitwirkung des Kunden wartet, werden die nachfolgenden Termine automatisch um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit verschoben und ein Verzug von Qnamic entfällt.

10. Preise, Rechnungs­stellung

10.1. Preise

Sofern im jeweiligen Individualvertrag keine andere Vereinbarung getroffen ist, richten sich die Preise und Honoraransätze für die Leistungen von Qnamic nach der jeweils gültigen Preisliste.

10.2. Rechnungs­stellung

Die Rechnungs­stellung für die Vergütung der Software erfolgt mangels abweichender Regelung im Individualvertrag bei Lieferung. Bei Teillieferung kann Qnamic Teilrechnungen stellen. Pflege- oder Hostinggebühren werden mangels abweichender Regelung im Individualvertrag jeweils zu Anfang eines Kalenderquartals im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungs­stellung für Dienstleistungen erfolgt monatlich entsprechend dem effektiven Aufwand; Qnamic kann angemessene Vorauszahlungen verlangen. Kostenschätzungen und sonstige Betragsangaben von Qnamic sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet worden sind. Rechnungen von Qnamic sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesenfrei auf das von Qnamic angegebene Konto zahlbar, danach tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein.

10.3. Auslagen und Spesen

Alle Auslagen und Spesen von Qnamic sowie etwaige Drittkosten (bspw. Hosting), die bei der Leistungserbringung anfallen, sowie alle Nebenkosten, z.B. Verpackung, Transport, Versicherung, Telekommunikationskosten etc., werden dem Kunden gegen Nachweis zusätzlich fakturiert.

10.4. Steuern und sonstige Abgaben

Steuern und sonstige Abgaben – z.B. USt. – sind in den Preisen und Honoraransätzen von Qnamic nicht enthalten und werden in den Rechnungen getrennt ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sind alle Steuern und sonstigen Abgaben (einschliesslich Zollgebühren, Zölle, Ver-brauchssteuern, Bruttoeinnahme-, Umsatz-, Nutzungs- und Mehrwertsteuern) mit Ausnahme der Einkommens- oder Körperschaftssteuer (oder ähnlichen Steuern) vom Kunden zu tragen. Ist eine Steuer oder sonstige Abgabe von einer Zahlung des Kunden an Qnamic einzubehalten oder abzuziehen, hat der Kunde die Zahlung um einen Betrag zu erhöhen, der sicherstellt, dass Qnamic nach dem Einbehalt oder Abzug einen der ansonsten erforderlichen Zahlung entsprechenden Betrag erhält. Wenn der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, die Steuer auf dem Einkommens- oder Gewinnsteuer oder eine ähnliche Steuer (im Folgenden „Quellensteuer“) von einer Bruttozahlung an Qnamic einzubehalten, ist der Kunde berechtigt, diese Steuer vom zahlbaren Bruttobetrag einzubehalten oder abzuziehen, wenn und soweit Qnamic die einzubehaltende Quellensteuerverbindlichkeiten gemäss dem Recht an ihrem Sitz, gegen ihre Einkommens- und Gewinnsteuerverbindlichkeiten verrechnen kann. Allerdings wird sich der Kunde nach Kräften bemühen, diesen zu zahlenden Einbehalt unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Doppelbesteuerungsabkommen auf den niedrigstmöglichen Satz zu reduzieren. Qnamic wird mit dem Kunden zusammenarbeiten, soweit dies für die Beantragung einer solchen Reduzierung erforderlich ist. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, Steuern zu den üblichen Sätzen gemäss den jeweils geltenden Gesetzen einzubehalten. Im Falle eines Quellensteuereinbehalts wird der Kunde Qnamic eine Quittung der jeweiligen Steuerbehörde zukommen lassen, an die die Quellensteuer gezahlt wurde. Für den Fall, dass Qnamic nach den Gesetzen an ihrem Sitz nicht berechtigt ist, die einbehaltene Einkommens- und Gewinnsteuerverbindlichkeit zu verrechnen, werden sich Qnamic und der Kunde schriftlich darüber einigen, ob der Kunde berechtigt sein soll, von den vertraglich vereinbarten Zahlungen Quellensteuern auf Kosten von Qnamic einzubehalten. Die Tatsache, dass eine derartige Verrechnung nicht (oder in einem bestimmten Jahr nicht) möglich ist, wird dem Kunden durch Qnamic mitgeteilt.

10.5. Verrechnung von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Qnamic mit eigenen Gegenansprüchen zu verrechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt.

11. Gewährleistung für die Software und Entwicklungs­ergebnisse

11.1. Inhalt der Gewährleistung

Qnamic gewährleistet, dass die Software mit der branchen­üblichen Sorgfalt sowie unter Beachtung anerkannter Programmierprinzipien erstellt wurde und der Beschreibung in der dazugehörigen Dokumentation entspricht sowie allfällige im Individualvertrag vereinbarte Funktionen erfüllt. Qnamic gewährleistet nicht, dass die Software außerhalb normaler Toleranz fehlerfrei ist und für beliebige Zwecke des Kunden sowie unter beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden kann und die Software ohne Unterbrechung betrieben werden können. Für den Betrieb in der Cloud und ggfls. das Hosting der Software gelten die im Individualvertrag aufgeführten Verfügbarkeiten (p.a.) und Service Levels. Eine verschuldensunabhängige Haftung von Qnamic für die Software ist auch im Fall des Cloud-Betriebes ausgeschlossen. Die Haftung von Qnamic richtet sich im Übrigen nach Ziff. 13.

11.2. Nachbesserung

Qnamic verpflichtet sich, die vom Kunden gemäß dieser AGB (während und im Rahmen der Gewährleistungspflicht bzw. während der Dauer des Cloud-Betriebes) ordnungsgemäss gerügten, nach Möglichkeit reproduzierbaren Mängel innert angemessener Frist zu beheben. Die Nachbesserung bestimmt sich nach dem Grad der Beeinträchtigung des Betriebs des Kunden sowie den im Individualvertrag aufgeführten Verfügbarkeiten (p.a.) und Service Levels. Die Nachbesserung, mithin die Behebung von Mängeln, erfolgt in der Regel durch Lieferung von Korrekturcodes oder von Hinweisen zur Vermeidung der Auswirkungen des Mangels. Der Kunde unterstützt Qnamic bei der Nachbesserung im Rahmen der Mitwirkung gemäss Ziff. 7.

11.3. Nachbesserung vor Ort beim Kunden

Erfordert die Nachbesserung einen Einsatz vor Ort beim Kunden, stellt der Kunde Qnamic die notwendigen Systeme sowie den Zugriff dazu und das erforderliche Bedienungspersonal kostenlos zur Verfügung. Reise- und Aufenthaltskosten des Personals von Qnamic gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

11.4. Rügen

Der Kunde hat (unbeschadet Ziffer 4.3) Mängel innerhalb von vier Wochen nach Feststellung schriftlich zu rügen, nach Möglichkeit unter Beilage einer bestmöglichen Beschreibung des Problems sowie vorhandener oder vom Kunden zumut­barerweise herstellbarerer Fehlerdokumen-tationen (Print Screens, Print-outs, Systemmeldun-gen etc.).

11.5. Scheitern der Nachbesserung

Gelingt Qnamic die Nachbesserung trotz wiederholter Versuche nicht, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, Qnamic schriftlich eine Nachfrist zu setzen. Nachfristen müssen angemessen sein und mindestens 10 Arbeitstage betragen. Falls der Mangel zu einer erheblichen Beeinträchtigung der vertragsgemässen Nutzung der Software führt, ist der Kunde nach dem nutzlosen Ablauf von mindestens zwei Nachfristen berechtigt, den betreffenden Vertrag in Bezug auf das mangelhafte Softwareprodukt oder die mangelhaften Entwicklungs­ergebnisse zu kündigen oder ggfls. Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verlangen. Ein Rücktritt ist mangels abweichender Vereinbarung im Individualvertrag grundsätzlich ausgeschlossen. Führt ein Mangel nur zu einer geringfügigen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung der Software oder Entwicklungs­ergebnisse, so ist der Kunde nur zur anteiligen Minderung des für die mangelhafte Software oder die mangelhaften Entwicklungs­ergebnisse vereinbarten Vergütung berechtigt. Sofern im Individualvertrag Pönalen für die Nichteinhaltung von Verfügbarkeiten / Services Levels vorgesehen sind, werden diese auf einen etwaigen Schadensersatz oder Minderungs­betrag angerechnet.

11.6. Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden in dieser Ziff. 11 (sowie ggfls. im Individualvertrag) abschliessend umschrieben. Es besteht keine Gewährleistung von Qnamic für Mängel, welche darauf zurückzuführen sind, dass die Software und/oder Entwicklungs­ergebnisse vom Kunden entgegen der Dokumentation oder Vorgaben genutzt, oder vom Kunden geändert, oder in einer mit der Dokumentation oder den Vorgaben von Qnamic nicht entsprechenden Systemumgebung betrieben worden sind. Stellt sich heraus, dass die Ursache einer Störung nicht in einem der Gewährleistung von Qnamic unterliegenden Mangel, sondern in anderen Umständen liegt – insbesondere den vorgenannten, vom Kunden zu vertretenden Umständen, ist Qnamic berechtigt, die ihr im Zusammenhang mit der Analyse der Störungsursache und den Bemühungen zur Störungsbehebung entstandenen Aufwendungen und Kosten dem Kunden zu den zum betreffenden Zeitpunkt aktuellen Ansätzen von Qnamic in Rechnung zu stellen.

12. Rechts­gewähr­leistung

12.1. Rechteeinräumung

Qnamic gewährleistet, dass für die vertragsgemäße Nutzung der Software bzw. der von Qnamic erbrachten Leistungen keine ihr bekannten Schutzrechte Dritter, welche im Sitzstaat des Kunden gültig sind, entgegenstehen.

12.2. Ansprüche Dritter gegen den Kunden

Sobald Dritte Ansprüche gegen den Kunden infolge behaupteter Verletzung von Schutzrechten geltend machen, wird der Kunde Qnamic unverzüglich darüber informieren. Auf Verlangen von Qnamic hat der Kunde unverzüglich die Führung sämtlicher Abwehrmassnahmen gegen solche behauptete Ansprüche an Qnamic zu übertragen, einschliesslich der Prozessführung sowie des Rechtes, gerichtliche oder aussergerichtliche Vergleiche abzuschliessen. Sofern der Kunde seinen Pflichten gemäss dem vorangehenden Absatz nachkommt, wird Qnamic den Kunden unverzüglich freistellen, sobald ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher oder aussergerichtlicher Vergleich vorliegt.

12.3. Folgen von Schutz­rechts­verletzungen

Ist die Verletzung eines Schutzrechtes durch Urteil oder Vergleich erhärtet, so wird Qnamic nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch der entsprechenden Programme verschaffen oder diese Programme ersetzen oder so abändern, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht und die Software auch nach der entsprechenden Abänderung für den vom Kunden angestrebten Einsatz tauglich ist, oder die von der Schutzrechtsverletzung betroffenen Software zurücknehmen und dem Kunden das dafür an Qnamic geleistete Entgelt zurückerstatten, unter Abzug einer angemessenen Vergütung entsprechend dem Zeitraum, während welchem die Software dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung stand. Im Übrigen gilt Ziffer 13.

12.4. Gewähr­leistungs­ausschluss

Die Gewährleistungspflicht von Qnamic, insbesondere die Freistellungspflicht sowie die Folgen von Schutz­rechts­verletzungen gemäss den Ziff. 12.1-12.3 gelten nicht, sofern der Kunde ohne vorgängige ausdrückliche Zustimmung von Qnamic die Abwehrmassnahmen gegen Ansprüche Dritter infolge behaupteter Schutz­rechts­verletzungen selber führt und dabei ein gerichtlicher oder aussergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wird oder ein Urteil ergeht, oder sofern den Kunden, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Mitverantwortung an der Schutzrechtsverletzung trifft, insbesondere, wenn die in Frage stehende Schutzrechtsverletzung darauf zurückzuführen ist, dass die Nutzung der Leistungen von Qnamic entgegen dem Individualvertrag, der Dokumentation und/oder den Vorgaben erfolgt ist, oder dass die Leistungen von Qnamic in Verbindung mit Programmen, Produkten oder Einrichtungen genutzt worden sind, welche von Qnamic hierzu nicht freigegeben worden sind. In einem solchen Fall sind die Folgen der Schutzrechtsverletzung allein durch den Kunden zu tragen.

13. Haftung von Qnamic

Qnamic haftet für von Qnamic schuldhaft verursachte unmittelbare Schäden bis maximal zur Höhe des Betrages der Jahresmiete gemäß Individualvertrag. Darüber hinaus ist jede weitere Haftung, insbesondere für mittelbare, indirekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Datenverlust, Ansprüche Dritter etc., soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die der Kunde von Qnamic und deren Organen im Zusammenhang mit dem Vertrag grob fahrlässig oder absichtlich verursacht werden.

14. Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, die in Leistungen von Qnamic, inklusive Entwicklungs­ergebnissen, Kopien und bearbeitete Versionen der Programme, enthaltenen Geschäftsgeheimnisse geheim zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung oder Erfüllung des Individualvertrages, der auf diesen AGB basiert. Qnamic verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Informationen, welche vom Kunden als geheim bezeichnet worden sind oder zweifellos als geheim erkennbar sind, als geheim zu behandeln.

15. Übertragung

Die Übertragung des Vertragsverhältnisses oder einzelner Teile davon durch den Kunden auf Dritte ist nur mit Zustimmung von Qnamic zulässig.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Sollte sich eine gerichtliche Beurteilung dennoch nicht vermeiden lassen, vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz von Qnamic. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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